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AGB

1. Allgemeines

1.1 Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers, erkennen wir nur an, wenn ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt wird. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferungen vorbehaltlos ausführen.

 

1.2 Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.

 

2. Angebote, Preise , Zahlungsbedingungen

2.1 Alle Angebote sind bis zur Auftragsbestätigung freibleibend. Es gilt ausschließlich der schriftliche Inhalt der Auftragsbestätigung,

 

2.2 Mündliche Zusagen bei Verkaufsverhandlungen gelten nur mit schriftlicher Bestätigung.

 

2.3 Abbildungen und Beschreibungen der ausgelieferten Waren in Prospekten, Preislisten, Katalogen etc. sind für die Ausführung nicht verbindlich. Dies gilt ebenso für die auf unterschiedlichen Ausfall des Materials, oder auf technische Gründe zurückzuführende Abweichungen in Farbe, Oberflächenglanz und Bezugsmaterial. Ebenso sind materialbedingte oder sonst unvermeidbare Toleranzen, gerade bei Echtlederausführungen, möglich. Abweichungen in der technischen Ausführung bleiben vorbehalten.

 

2.4 Unsere Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste und verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die Lieferung erfolgt ab Manufaktur Westerheim. Alle Frachtkosten wie z.B. Rollgelder, Flächenfracht, Ein- und Ausfuhrzölle und Zustellgebühren usw. sind ohne anderslautende Vereinbarungen vom Empfänger zu tragen. Die Wahl der günstigen Versendungsart liegt bei uns.

 

2.5 Die bei Versand entstehende Verpackungen werden grundsätzlich nur dann zurückgenommen, wenn der Auftraggeber die Verpackungen frei Haus an uns zurückschickt. Aus Gründen des Umweltschutzes sind wir bemüht, Verpackungen mehrmals zu verwenden.

 

2.6 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrags Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen, eintreten. Diese werden wir dem Auftraggeber auf Verlangen nachweisen.

 

2.7 Die Zahlung hat im Voraus zu erfolgen, spätestens mit der Übergabe an den Kunden per Nachnahme. Die Kosten hat der Kunde zu tragen. Bei einem Auftragswert über 2500 € Euro ist bei Auftragserteilung 50% des Rechnungsbetrages sofort zu zahlen. Der Rest spätestens bei Warenübergabe an den Kunde. Im Export wird nur Ware versandt, wenn der Rechnungsbetrag incl. aller Kosten auf unserem Konto gutgeschrieben wurde. Der Kunde erhält rechtzeitig die Information, wann die Ware zum Versand bereitgestellt und damit der Rechnungsbetrag beglichen wird. International anerkannte Kreditsicherungen z.B. Akkreditiv werden nur nach unserer schriftlicher Bestätigung akzeptiert.

 

2.8 Soweit eine umsatzsteuerfreie Lieferung oder Leistung in Betracht kommt, ist der Kunde verpflichtet, die erforderlichen Nachweise zu erbringen bzw. an deren Erbringung mitzuwirken. Für innergemeinschaftliche Lieferungen nach § 17a UstG. hat der Kunde seine Ust-Ident-Nummer mitzuteilen und an den buch- und belegmäßigen Ausfuhrnachweisen mitzuwirken. Wird die Umsatzsteuerfreiheit von Finanzamt nicht anerkannt so hat der Kunde die Umsatzsteuer, Zinsen, Säumniszuschlägen und die sonstigen Nebenkosten an die Allgäuer Massagetechnik Eugen Maier zu zahlen. Zur Einlegung von Rechtsbehelfen sind wir auf Verlangen des Kunden nur verpflichtet, wenn dieser neben der Freistellung nach vorstehenden Absatz einen angemessenen Kostenvorschuss für das Rechtsbehelfsverfahren leistet.

 

3. Fracht, Verpackung, Gefahrenübergang

3.1 Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassens der Manufaktur oder des Auslieferungslagers, geht die Gefahr auf den Kunden über.

 

3.2 Verpackung, Weg und Versendungsart werden mangels besonderer Vereinbarung von uns gewählt.

 

3.3 Eine Transportversicherung erfolgt nur auf Weisung und Kosten des Kunden.

 

3.4 Zum Abladen und Einbringen hat der Kunden auf seine Kosten ausreichende Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen.

 

3.5 Wir sind berechtigt, die Lieferung auch in Teilmengen auszuführen und in Rechnung zu stellen. Der Kunde darf Teillieferungen nicht zurückweisen. Erschwernisse und Verzögerungen in der Anlieferungen und die daraus entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden, auch wenn ansonsten frachtfreie Lieferung vereinbart war.

 

3.6 Aufstellung, Inbetriebnahme gelieferter Geräte erfolgen gegen gesonderte Berechnung.

 

4. Lieferfristen, Liefertermine

4.1 Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, dass ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der zurückgeschickten und unterschriebenen Auftragsbestätigung.

 

4.2 Fristen und Termine sind eingehalten, wenn die Waren zum Versand fertig gemeldet sind.

4.3 Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände – z.B. Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe,

Energieversorgungsschwierigkeiten usw., auch wenn diese bei Vorlieferanten eintreten – verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtung gehindert sind, die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so sind wir von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadenersatz-Ansprüche herleiten.

 

4.4 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen und die Nichtüberschreitung des ihm eingeräumten Lieferkreditlimits voraus.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.

 

5.2 Zur Sicherung unserer Forderung tritt der Auftraggeber alle ihm gegenüber Dritten zustehenden Forderungen einschließlich Nebenrechten ab.

 

5.3 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt ; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Allgäuer Massagetechnik Eugen Maier.

 

6. Gewährleistung

6.1 Die Garantie beträgt 5 Jahre oder 5000 durchgeführte Massagen. Zur Erfüllung der Garantieleistung muss uns der Kunde die Geräte in der Manufaktur Westerheim zur Verfügung stellen. Hier werden technische und mechanische Teile während der Garantiezeit kostenlos von der Allgäuer Massagetechnik Eugen Maier ausgetauscht. Bei Reparaturen vor Ort trägt der Käufer die Kosten für An- und Abfahrt.

 

6.2 Der Kunde ist zur unverzüglichen Untersuchung der Ware verpflichtet. Etwaige Beschädigung und Verluste sind sofort bei Empfang der Ware unter Geltendmachung der Ansprüche vom Frachtführer auf dem Frachtbrief zu bescheinigen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere für Kaufleute die §§377, 378 HGB.

 

6.3 Waren, die durch ihren Gebrauch einem natürlichen Verschleiß unterliegen und unabhängig von der Benutzungszeit Mängel aufweisen, unterliegen nur im Falle eines Produktions- oder Materialfehlers der Gewährleistung.

 

6.4 Soweit ein von der Allgäuer Massagetechnik Eugen Maier zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt.

 

6.5 Soweit nicht anderes vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist die gesetzlichen Regelungen gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

 

6.6 Solange der Kunde in Zahlungsverzug ist, sind wir zur Beseitigung von Mängeln nicht verpflichtet.

 

6.7 Jede Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn von uns gelieferte Ware ohne unsere Zustimmung von anderer Seite bearbeitet, behandelt, verändert weiterveräußert worden ist oder wenn unsere Betriebsanleitungen nicht befolgt worden ist.

 

7. Haftung, Verjährung

7.1 Generell schließen wir jede Haftung aus.

 

7.2 Sämtliche vertraglichen Ansprüche gegen uns verjähren nach den gesetzlichen Regelungen nach Gefahrenübergang.

 

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögens ist unser Geschäftssitz.